Gesundheitsuntersuchung (GU oder Check up)Seit April 2019 haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung, die sogenannte Gesundheitsuntersuchung (GU). So ist beispielsweise nach einem 2019 durchgeführten Check-up die nächste Vorsorgeuntersuchung frühestens ab dem 01.01.2022 möglich. Die
Gesundheitsuntersuchung legt ihren Schwerpunkt neben der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Fettstoffwechselstörungen und des Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) auf die Gesundheitsförderung und die individuellen gesundheitlichen Risiken eines Patienten.
Einmalig im Leben ist im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung eine Untersuchung auf die über den Blutweg oder den sexuellen Weg übertragbare Hepatitis B und C möglich. Beide Leberentzündungen können ohne klinische Symptome verlaufen Bitte bringen Sie zur Vorsorgeuntersuchung auch Ihren Impfpaß mit. Erweiterte Laboruntersuchungen (Leber-, Nierenwerte,...) werden je nach Ihrem persönlichen Risikoprofil, evtl. vorhandener Beschwerden oder bereits vorbekannter, vom Normbereich abweichender Laborbefunde bei Bedarf zusätzlich durchgeführt. Auch jüngere Versicherte im Alter zwischen 18 und 34 Jahren können seit April 2019 einmalig den Check-up durchführen lassen. Hier gelten jedoch Einschränkungen bei den Laboruntersuchungen. Diese sind nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen. Eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen.
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